mit dem in Krafttreten der neuen CoronaSchVO vom 3. April 2022 sind die allgemeine Masken- und Test- bzw. Nachweispflicht entfallen. Somit ist auch bei uns das Tragen einer Maske (OP- oder FFP2) nicht mehr verpflichtend.
Selbstverständlich ist es aber weiterhin erlaubt – und wir freuen uns, wenn Sie auf unsere und Ihre Gesundheit Rücksicht nehmen.
Bis bald und bleiben Sie gesund!